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BSU heute

Mit Inkrafttreten des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes (SUG) im Juni 2002, wurde der Code der Internationalen Schifffahrtsorganisation (International Maritime Organization IMO) für die Untersuchung von Unfällen und Vorkommnissen auf See in deutsches Recht umgesetzt. Gleichzeitig wurde die BSU als die in Deutschland zuständige Stelle für Seeunfalluntersuchungen gegründet.

Mit ihren 11 Mitarbeitern, davon 6 Untersucher, ist die BSU seither zuständig für Erfassung und Untersuchung alle Arten von Seeunfällen an Bord oder unter Beteiligung von Schiffen unter deutscher Flagge. Innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer wird die BSU zudem unabhängig von der Flagge des oder der daran beteiligten Fahrzeuge tätig. Neben Berufsfahrzeugen umfasst die Zuständigkeit der BSU hierbei auch seegehende Sportboote sowie Traditionsschiffe.

Nach Erhalt einer Unfallmeldung entscheidet der Leiter der BSU, bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter, über die Einleitung einer Unfalluntersuchung. Sowohl bei dieser Entscheidung, als auch bei der Festlegung über den Untersuchungsumfang und Inhalt der Untersuchung, dürfen der BSU keinerlei Weisungen erteilt werden.

Zielsetzung der BSU-Untersuchung ist eine umfassende Analyse und Darstellung des Unfallgeschehens. Alle unmittelbaren und mittelbaren Ursachen, die begünstigen Faktoren sowie die Gesamtumstände sollen Berücksichtigung finden. Hierzu stattet das SUG die BSU mit weitreichenden Rechten in Bezug auf Zutritt zum Unfallort, Beweissicherung und ~auswertung, Hinzuziehung von Sachverständigen sowie Zeugenanhörungen aus. Und dieses nicht beschränkt auf die Schiffe. Auch an Land, bei den Reedereien, in den Verkehrszentralen, bei Bauwerften sowie Herstellern von Anlagen und Teilen, hat die BSU umfassende Möglichkeiten.

zur Heranziehung von Beweismitteln. Gleichzeitig liegt dem IMO-Code und damit auch dem SUG das Konzept einer modernen, auf Sicherheitspartnerschaft gerichteten Unfalluntersuchung zu Grunde.

Das Konzept einer solchen modernen Unfalluntersuchung ist es, aus Unfällen zu lernen. Es gilt Empfehlungen abzuleiten, deren ausschließliches Ziel es ist, gleichartige Vorkommnisse für die Zukunft vermeiden zu helfen. Die Seeunfalluntersuchung der BSU ist insoweit keine Untersuchung zur Feststellung von Schuld oder zur Klärung von Haftungsfragen. Die besondere Herausforderung besteht darin, das einzelne Unfallgeschehen in seiner ganzer Tiefe und Breite zu beleuchten. Die dann formulierten Sicherheitsempfehlungen sollen jedoch über den Einzelfall hinausgehen und die Sicherheit in der Seefahrt allgemein verbessern helfen. Adressaten einer Sicherheitsempfehlung sind diejenigen Stellen, die am besten geeignet scheinen, sicherheitsverbessernde Maßnahmen umzusetzen. Bei der Erarbeitung einer Empfehlung und Festlegung des Adressaten, betrachtet die BSU nicht einzelne Sicherheitsmanagementsysteme isoliert, sondern diese als Bestandteil eines Gesamtsystems, dessen oberstes Ziel die Verbesserung der Sicherheit in der Seefahrt ist. Adressat einer Sicherheitsempfehlung der BSU kann mithin auch eine Stelle sein, der unmittelbar keine Unzulänglichkeit im aktuell untersuchten Unfallgeschehen zuzuschreiben ist. Diese kann gleichwohl geeignet sein mitzuhelfen, ein gleichartiges Vorkommnis zukünftig zu verhindern oder dessen Konsequenzen zu minimieren. Die Sicherheitsempfehlungen werden in der Regel im Abschlussbericht der BSU veröffentlicht. Wenn die erkannte Sicherheitslücke eine unmittelbare Abhilfe erfordert, kann die BSU, unabhängig vom Stand der Untersuchung, eine Vorab-Sicherheitsempfehlung zu veröffentlichen.

Eine weitere Neuerung ist die angestrebte internationale Zusammenarbeit. Um dem Anspruch einer umfassenden Untersuchung gerecht zu werden, ist es notwendig, alle beteiligten Seiten zu berücksichtigen. Die Seeschifffahrt ist ein, wenn nicht gar der Industriezweig, der am stärksten internationalisiert ist. Seeunfälle deutscher Schiffe können sich überall auf der Welt ereignen. Bei Unfällen in den deutschen Gewässern können sich der oder die betroffenen Flaggenstaaten überall auf der Welt befinden. Reedereien haben ihre Geschäftssitze weltweit, Bauwerften und die Hersteller von Anlagen und Teilen sind weltweit ansässig. Und nicht zuletzt kommen die Besatzungen aus allen Teilen der Erde.

Über ein weltweites Netzwerk von Untersuchungsbehörden (Marine Accident Investigators‘ International Forum MAIIF) hat die BSU Kontakte zu den Staaten, deren nationales Seeunfalluntersuchungsverfahren ebenfalls auf dem IMO-Code aufbaut. Auf dieser Grundlage führt die BSU Untersuchungen in internationaler Zusammenarbeit durch. Diese können sich auf reine Unterstützung der anderen Untersuchungsstelle beschränken, oder bis hin zu einer vollständig gemeinsamen Untersuchung mit einem gemeinsamen Abschlussbericht gehen.

Die Untersuchungen der BSU, unabhängig davon ob alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Staaten durchgeführt, enden in aller Regel mit der Veröffentlichung eines Abschlussberichtes. In weniger schweren Fällen, aus denen keine neuen Lehren für die Verbesserung der Sicherheit zu ziehen sind, kann es sich hierbei um einen summarischen Bericht handeln. Dieser stellt lediglich die den Geschehensablauf dar. Die Mehrzahl der BSU-Untersuchungen endet mit einem vollständigen Bericht. Hierin erfolgt nach Darstellung des Unfallgeschehens die Analyse und abschließend die Sicherheitsempfehlungen der BSU. Vor Veröffentlichung eines vollständigen Berichtes verfasst die BSU eine Berichtsentwurf. Dieser wird allen Betroffenen vertraulich zur Stellungnahme zugesandt. Berechtigte Stellungnahmen werden im Abschlussbericht berücksichtigt.

Das hier beschriebene Konzept einer modernen Seeunfalluntersuchung ist mancherorts noch nicht verstanden. Insbesondere werden die Berichte der BSU bei den Adressaten häufig noch immer als Schuldzuweisung verstanden. Und nicht als „Lessons learnt“, die sie eigentlich sein sollen, und deren ausschließlicher Zweck die Verbesserung der Sicherheit in der Seefahrt ist.


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